06. Feb 2023
Die Gemeinde Dürrlauingen hat am 8. November 2021 beschlossen, den Bebauungsplan "Halde" zu ändern und den Bebauungsplan "Halde - 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen. Der Bebauungsplan wird ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Durch die Bebauungsplanänderung soll ein im Bebauungsplan "Halde" festgesetzter Spielplatz als allgemeines Wohngebiet planungsrechtlich gesichert werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16. Januar 2023 den 2. Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet "Halde - 1. Änderung" und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 16. Januar 2023, liegen gemäß §4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang (zugleich Rathaus der Gemeinde Haldenwang), 1. Stock, Zimmer 11 (Bauamt), Anschrift Hauptstraße 28, 89356 Haldenwang
vom 15. Februar 2023 bis einschl. 20. März 2023
während folgender Zeiten (Werktage, Stunden) öffentlich aus*:
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
zusätzlich Mittwoch: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
*Es
wird darauf hingewiesen, dass diese Öffnungszeiten vorläufig bis
01.03.2023 gelten. Bezüglich der Öffnungszeiten ab dem 01. März 2023
wird auf die Veröffentlichung der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
verwiesen.
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung und Planungsunterlagen finden Sie unter: Bauleitplanung Dürrlauingen